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"Ich habe selbst gekündigt, aber es gibt trotzdem Arbeitslosengeld?"… Freiwillige Kündiger sollen es ebenfalls erhalten können – stimmt das wirklich?

KI-Zusammenfassung in 3 Zeilen
  1. Arbeitslosengeld ist grundsätzlich für unfreiwillig Ausgeschiedene gedacht, doch auch freiwillig Kündigende können in Ausnahmefällen einen Anspruch haben, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
  2. Für einen Antrag muss man mindestens 180 Tage in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein; als triftige Gründe gelten unter anderem Lohnrückstände von mindestens zwei Monaten oder Mobbing am Arbeitsplatz.
  3. Die Regierung erwägt, jungen Menschen, die zur beruflichen Neuorientierung gekündigt haben, bis zu vier Monate lang monatlich 1 Million Won zu zahlen.

Von KI aus dem Originalartikel verfasste Zusammenfassung · 88 Sprachen

"Ich habe selbst gekündigt, aber es gibt trotzdem Arbeitslosengeld?"… Freiwillige Kündiger sollen es ebenfalls erhalten können – stimmt das wirklich?

Ganzen Artikel lesen (maschinelle Übersetzung) → Originalartikel (Koreanisch): “내가 그만뒀는데 실업급여가 된다고?”… 자발적 퇴사자도 받을 수 있다는데, 진짜일까?

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